Aktuelles
24.06.2011
Klauseln in Vertragsstrafeversprechen
LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011
Az.: 4 O 122/11
1. Hebt das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist es zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz, wird danach die Klage erhöht, sodass das Landgericht als erste Instanz zuständig ist, so ist das Landgericht als erste Instanz weder Berufungsgericht noch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist. Aus diesem Grunde ist das Landgericht als erste Instanz nicht an die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsinstanz gebunden.
2. Folgende Klauseln in einem Vertragsstrafeversprechen sind unwirksam
„1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen):
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Ca. Mai bis Juli 2009, gemäß Bauzeitenplan (wird nachgereicht).
2.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfristen
mindestens 50,00 €
0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme.
2.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.“
» mehr
17.01.2010
BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 - Opel-Blitz II
» mehr
06.01.2010
Digitale Privatkopie bleibt zulässig.
Bundesverfassungsgericht vom 07.10.2009, 1 BvR 3479/08
» mehr
15.11.2008
Regelstreitwert bei urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen
» mehr
21.10.2008
Produktempfehlungen via E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten zulässig (?)
» mehr
21.10.2008
Prominente Namen in der Werbung
» mehr
