Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Die Vorschriften entstammen sowohl aus dem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht.

Wir unterstützen Sie im:

- Bauvertragsrecht
- Forderungssicherung für Unternehmer (Handwerker)
- Gewährleistung (Baumängel)
- Beweissicherung
- Recht der Architekten und Ingenieure (z.B. HOAI und VOB)
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Öffentliches Baurecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist RA Dr. Peter Nogossek.

Herr Dr. Nogossek ist langjährig als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen. Er ist Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

24.06.2011

Klauseln in Vertragsstrafeversprechen

LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011

Az.: 4 O 122/11


1. Hebt das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist es zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz, wird danach die Klage erhöht, sodass das Landgericht als erste Instanz zuständig ist, so ist das Landgericht als erste Instanz weder Berufungsgericht noch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist. Aus diesem Grunde ist das Landgericht als erste Instanz nicht an die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsinstanz gebunden.

2. Folgende Klauseln in einem Vertragsstrafeversprechen sind unwirksam


1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen):

ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Ca. Mai bis Juli 2009, gemäß Bauzeitenplan (wird nachgereicht).

2.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:

2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfristen

mindestens 50,00 €

0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme.

2.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

zum Urteil...


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17.01.2010

BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 - Opel-Blitz II

Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.

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06.01.2010

Digitale Privatkopie bleibt zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung digitaler Privatkopien zurückgewiesen. Die eigentliche Kernfrage, ob die Zulassung digitaler Privatkopien die Musikindustrie in ihrem verfassungsmäßigem Recht auf Eigentum verletzt, hat das Gericht jedoch offengelassen.

Bundesverfassungsgericht vom 07.10.2009, 1 BvR 3479/08
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