Markenrecht

Das Markenrecht spielt für Unternehmen eine zunehmend bedeutende Rolle. Häufig ist die Marke einer der wichtigsten Werte innerhalb eines Unternehmens überhaupt.

Der Markteilnehmer, der bestehende Markenrechte Dritter - und sei es auch unbewusst - verletzt, sieht sich häufig erheblichen Schadensersatzansprüchen des berechtigten Markeninhabers ausgesetzt. Häufig entsteht ein Schaden, der über den unter der verletzten Marke generierten Gewinn weit hinaus geht. Dies kann für einen Marktteilnehmer existenzbedrohend sein.

Wir beraten Sie in folgenden Punkten:

- Entwicklung einer Markenstrategie mit einhergehender
  Markenrecherche
- Eintragungsverfahren von nationalen Marken, EU- und IR-Marken
- Überwachung des Marktes auf Markenverletzungen durch Dritte
- Führen von Markenverletzungsverfahren incl. gerichtlicher   
  Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtiger Ansprüche

Das Markenrecht ist eines der Kenrgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Ansprechpartner im Markenrecht ist RA und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz RA Dr. Oliver Gromball.

24.06.2011

Klauseln in Vertragsstrafeversprechen

LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011

Az.: 4 O 122/11


1. Hebt das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist es zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz, wird danach die Klage erhöht, sodass das Landgericht als erste Instanz zuständig ist, so ist das Landgericht als erste Instanz weder Berufungsgericht noch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist. Aus diesem Grunde ist das Landgericht als erste Instanz nicht an die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsinstanz gebunden.

2. Folgende Klauseln in einem Vertragsstrafeversprechen sind unwirksam


1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen):

ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Ca. Mai bis Juli 2009, gemäß Bauzeitenplan (wird nachgereicht).

2.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:

2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfristen

mindestens 50,00 €

0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme.

2.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

zum Urteil...


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17.01.2010

BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 - Opel-Blitz II

Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.

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06.01.2010

Digitale Privatkopie bleibt zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung digitaler Privatkopien zurückgewiesen. Die eigentliche Kernfrage, ob die Zulassung digitaler Privatkopien die Musikindustrie in ihrem verfassungsmäßigem Recht auf Eigentum verletzt, hat das Gericht jedoch offengelassen.

Bundesverfassungsgericht vom 07.10.2009, 1 BvR 3479/08
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