Das Markenrecht spielt für Unternehmen eine zunehmend bedeutende Rolle. Häufig ist die Marke einer der wichtigsten Werte innerhalb eines Unternehmens überhaupt.
Der Markteilnehmer, der bestehende Markenrechte Dritter - und sei es auch unbewusst - verletzt, sieht sich häufig erheblichen Schadensersatzansprüchen des berechtigten Markeninhabers ausgesetzt. Häufig entsteht ein Schaden, der über den unter der verletzten Marke generierten Gewinn weit hinaus geht. Dies kann für einen Marktteilnehmer existenzbedrohend sein.
Wir beraten Sie in folgenden Punkten:
- Entwicklung einer Markenstrategie mit einhergehender
Markenrecherche
- Eintragungsverfahren von nationalen Marken, EU- und IR-Marken
- Überwachung des Marktes auf Markenverletzungen durch Dritte
- Führen von Markenverletzungsverfahren incl. gerichtlicher
Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtiger Ansprüche
Das Markenrecht ist eines der Kenrgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Ansprechpartner im Markenrecht ist RA und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz RA Dr. Oliver Gromball.
24.06.2011
Klauseln in Vertragsstrafeversprechen
LG Osnabrück, Urteil
vom 31.03.2011
Az.: 4 O 122/11
1. Hebt das
Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist es zur
erneuten Verhandlung an die erste Instanz, wird danach die Klage erhöht, sodass
das Landgericht als erste Instanz zuständig ist, so ist das Landgericht als
erste Instanz weder Berufungsgericht noch das Gericht, an das die Sache
zurückverwiesen worden ist. Aus diesem Grunde ist das Landgericht als erste
Instanz nicht an die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsinstanz
gebunden.
2. Folgende Klauseln
in einem Vertragsstrafeversprechen sind unwirksam
„1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen):
ohne
Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Ca. Mai bis
Juli 2009, gemäß Bauzeitenplan (wird nachgereicht).
2.
Der
Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
2.1
bei Überschreitung der Ausführungsfristen
mindestens
50,00 €
0,2
v.H. des Endbetrages der Auftragssumme.
2.3
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.“
BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 - Opel-Blitz II
Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung digitaler Privatkopien zurückgewiesen. Die eigentliche Kernfrage, ob die Zulassung digitaler Privatkopien die Musikindustrie in ihrem verfassungsmäßigem Recht auf Eigentum verletzt, hat das Gericht jedoch offengelassen.
Bundesverfassungsgericht vom 07.10.2009, 1 BvR 3479/08 » mehr